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Leserbrief zur Meldung Eckernförder Zeitung vom 07.11.2016 Seite 7. CDU: Straßenbaukosten Sache der Kommunen.
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes hat die CDU-Landtagsfraktion die Initiative ergriffen, das Thema „Straßenausbaubeiträge“ wieder in die Hände der Kommunen zu geben. Das ist endlich einmal ein konkreter Schritt, um die von der letzten CDU-Landesregierung abgeschaffte und gleich nach Regierungsantritt der jetzigen SPD/Grüne/SSW-Landesregierung im Jahr 2012 wieder eingeführte Zwangserhebung von Straßenausbaubeiträgen erneut im Landtag auf dem Prüfstand zu stellen. Seit die SPD-geführte Landesregierung diese Zwangsabgabe wieder eingeführt hat, kritisiert die Senioren-Union im Kreis Rendsburg-Eckernförde diese Zwangsabgabe. Initiativ ist die Senioren-Union schließlich durch einen Mitgliederbeschluss am 7. März 2016 geworden, der die Landesregierung aufforderte, zu der vor ihrem Regierungsantritt bestandenen Rechtssituation zurückzukehren und es den jeweiligen Kommunen zu überlassen, ob überhaupt oder in welcher Höhe die Kommunen Straßenausbaubeiträge erheben. Am 31. Oktober hat dann die Mitgliederversammlung der CDU-Kreispartei Rendsburg-Eckernförde den Antrag der Senioren-Union übernommen und an den schleswig-holsteinischen Landtag gerichtet. Jetzt las ich am 7.11. in der Eckernförder Zeitung, dass die Landtagsabgeordnete Petra Nicolaisen (CDU) diese Forderung, Kommunen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen freie Hand zu lassen, zeitgleich für ihre Fraktion über einen Gesetzesentwurf gleichen Inhalts in den Landtag eingebracht hat. Das ist ein erster bedeutender Schritt in die richtige Richtung, denn man kann es drehen und wenden wie man will, eine gerechte Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gibt es nicht. Darum müssen die Kommunen von Fall zu Fall mit betroffenen Gemeindemitgliedern die örtlichen und finanziellen Möglichkeiten besprechen und ausloten.
Auf uns Senioren, die ihre Alterssicherung oftmals in ihr Haus gesteckt haben, kommt dabei ein besonderes Problem zu: Banken dürfen nach den neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinien Senioren keinen Kredit mehr gewähren, erstens wenn nicht gesichert ist, dass Senioren ihn während ihrer (Noch-) Lebenszeit zurückzahlen können und zweitens dürfen die Banken das eigene Haus des zu Straßenausbaubeiträgen herangezogene Anliegers nicht belasten. Man höre und staune: Eine Belastung des eigenen Hauses durch einen Kredit, um Straßenausbaubeiträge zu bezahlen, ist den Banken laut einer seit März in Deutschland geltenden EU-Richtlinie nicht erlaubt. Das aber ist doch aberwitzig. Man stelle sich vor, um die Straßenausbaubeiträge bezahlen zu können, darf man sein Haus nicht beleihen, man müsste es also, weil man keine andere Geldquelle hat, verkaufen, um an Bargeld zu kommen. Dann aber ist man ohne Haus, das ist der Aberwitz, und somit nicht mehr Straßenanlieger und nicht mehr beitragspflichtig. Da dreht man sich im Kreis ohne Lösung des Problems. Inoffizielle Auskunft des Bundes-Justizministeriums zur EU-Kreditvergaberichtlinie lautet: Keiner von uns hat das Problem erkannt als wir die Richtlinien erließen.
Also, liebe Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion, bleibt hartnäckig und setzt euren Änderungsentwurf zu den Straßenbaukosten durch, und wenn die SPD-geführte Landesregierung ihn nicht mittragen will, macht die Forderung zum Wahlversprechen und gebt den Kommunen wieder freie Hand … und kümmert euch mal um die EU-Kreditvergaberichtlinien, die Bundesjustizminister Maas (SPD) wieder rückgängig machen muss.
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