
Sehr geehrter Herr Minister Habeck,
vielen Dank für die prompte Antwort auf unser Schreiben vom 16. März d.J. Leider müssen wir noch einmal nachhaken, weil nach unserer Meinung Ihre Antwort dem eigentlichen Problem der Bekämpfung des JKK in Schleswig-Holstein in beschwichtigender Weise ausweicht.
Aus dem Schreiben (Verfasser Dr. Ing. Pechan) geht hervor, dass Sie in Bezug einer Festlegung von Grenzwerten für PA im Honig auf Europa-Entscheidungen warten. Wir hätten uns gewünscht, dass Ihre Devise gewesen wäre: „Das eine (der Hilferuf nach Europa) tun, das andere (das Problem selbst voranzutreiben) nicht lassen“. Sie wollen doch bewusst als Landwirtschaftsminister nicht nur verwalten, sondern auch gestalten. Letzteres dürfen wir doch als Demokraten vom „Verbraucherschutzminister“ -von Ihnen- einfordern, oder?
Wenn es denn keine allgemeingültigen Grenzwerte gibt, müssten doch immerhin Richt- und Orientierungswerte des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR), des Instituts für Bienenkunde Celle (LAVES), des europäischen Instituts (EFSA) und diverse Berichte des Öko-Test-Magazins (im Hinblick auf Teemischungen) einen Minister veranlassen, dem Gift-Gefahrenpotential von Jakobskreuzkraut aktiver entgegenzuwirken.
In diesem Zusammenhang haben wir drei Fragen an Sie und werden sie auch öffentlich stellen:
1. Ist es richtig, dass Ihr Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Imker Honige mit 140 Milligramm PA ohne Bedenken in den Verkehr bringen können?
Statistisch wird mehr als ¾ der PA durch Tees aufgenommen. Umso unverständlicher wäre ein allzu großzügiger Umgang mit dem Orientierungswert von 140mg beim Honig.
2. Können Sie Kindern heute noch ohne Bedenken Sommerhonig empfehlen, wenn bereits die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vor Honig mit 60 mg PA warnt, ihn den Kindern zum Verzehr anzubieten?
3. Ist es richtig, dass Sie das PA-Problem im Honig kleinreden mit dem statistischen Trick, dass Sie die Pro-Kopf-Belastung durch das hochgiftige PA nicht auf die Honigesser umlegen, sondern auf die Gesamtbevölkerung und dadurch auf einen Ihrer Meinung nach unbedenklichen Wert kommen?
Herr Minister, „da sich einige der Pyrrolizidinalkaloide im Tierversuch als genotoxische Kanzerogene erwiesen haben, sind diese Gehalte zu hoch und sollten möglichst gesenkt werden", empfahl BfR-Präsident Professor Andreas Hensel schon vor einigen Jahren als nur Tee daraufhin untersucht wurde. Genotoxische Kanzerogene heißt: Die Stoffe verändern das Erbgut und können Krebs verursachen. Zudem ist bekannt, dass sie lebergiftig wirken, die langfristige Aufnahme kann in einer Leberzirrhose enden.
2016 wurde in Schleswig-Holstein in Dreiviertel von 273 untersuchten Honigproben das lebergiftige Pyrrolizidinalkaloid (PA) nachgewiesen. Wie es Hauke Göttsch dem Landtag vorgetragen hat. Jakobskreuzkraut auf unseren Ländereien ist also kein kleines Problem für unsere Gesundheit.
Wir fordern von Ihnen Nulltoleranz dem Jakobskreuzkraut gegenüber. Dreimal muss es in der Blütezeit gemäht werden und Grundstückseigentümer sollten angehalten werden, auf kleineren Grundstücken das giftige Kraut auszustechen.
Es sieht nach Verschleierung des Problems aus, wenn Sie sich hinter die „Empfehlungen“ Ihres Ministeriums verschanzen, ein bis 2 mal das Jakobskreuzkraut zu mähen, und gleichzeitig diese Empfehlung in ihrer Nützlichkeit hinterfragen, indem sie solche Maßnahmen nur für sinnvoll erachten, wenn gleichzeitig nach der Zeit der Raps- und Obstblüte Blütenangebote als Alternative zum Bekämpfen des JKK angeboten werden. Natürlich ist es sinnvoll den Bienen Blütenangebote zu machen, aber daran die strikte Bekämpfung des JKK zu knüpfen, ist ein Ausweichen dem durch JKK verursachten Problems gegenüber.
Dass Sie das Mischen von Honig nicht empfehlen, ehrt Sie. Als Minister sollten Sie aber eher ein Verbot durch den Gesetzgeber forcieren und nicht ohnmächtig davor einknicken, dass das Mischen im weltweiten Honighandel regelmäßig durchgeführt wird.
Und überdies, den Imker nach dem Lebensmittelgesetz dafür allein verantwortlich zu machen, dass die von ihm in den Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind, ist zwar nach Gesetzeslage richtig, sollte Sie aber ebenfalls dem Gesetzgeber gegenüber initiativ werden lassen, weil Bienen zum Nutzen unserer Landwirte und Gärtner in die freie Natur ausfliegen müssen.
Alles in allem, Ihr nicht wirkliches Eintreten für die Bekämpfung des hochgiftigen Jakobskreuzkrautes, hätte mindestens darauf hinauslaufen sollen, dass Sie den Imkern, die an Standorten mit JKK ihre Bienen vernünftigerweise nicht ausfliegen lassen, für entgangene bzw. vernichtete Sommertracht eine Entschädigung gewährt hätten.
Die Senioren-Union im Kreis RD-ECK würde sich über eine Beantwortung auch dieses nachhakenden Briefes freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Zimmermann-Stock
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