Senioren Union fordert Rückkehr zu alter Regelung bei Straßenausbau

10.10.2016

Antrag zum CDU-Kreisparteitag

Der CDU-Kreisparteitag möge beschließen:

Der CDU-Kreisparteitag RD-ECK fordert die Landesregierung auf, zu der vor ihrem Regierungsantritt bestandenen Rechtssituation zurückzukehren und es den jeweiligen Kommunen zu überlassen, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben.

Begründung

Die Kommunen im Lande sollen selbst im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz entscheiden ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erheben! Nur die Kommunen haben die Bürgernähe, um zu entscheiden, welche Kostenbeteiligung sie den Straßenanliegenden zumuten können.Die zurzeit geltende Straßenausbaubeitragssatzung belastet die Straßenanliegenden durch die Einmalzahlung für die gesamte Lebensdauer der Straße. In der Regel handelt es sich um eine sehr hohe Zahlungsverpflichtung, die für den einzelnen Zahlungspflichtigen nicht vorhersehbar ist und ihn häufig überfordert.

Zudem ist die Umlage für Maßnahmen im landwirtschaftlichen und Forstbereich außerordentlich schwierig. Eine andere Möglichkeit ist die Erhebung eines jährlichen „Sonderbeitrages“ für Straßenausbaumaßnahmen (wiederkehrende Beiträge). Die Belastung der Anliegenden verteilt sich auf die gesamte Lebensdauer der Straßen und der jährliche Sonderbeitrag hat eine überschaubare Größe. Für Vermieter handelt es sich um Betriebskosten die in voller Höhe auf den Mieter abgewälzt werden können. Für die Erhebung der Sonderabgabe müsste eine einfache gesetzliche Regelung gefunden werden (evtl. Erhöhung der Grundsteuern A+B und der Gewerbesteuer). Im Gemeindehaushalt müsste ein „Sonderkonto“ für diese Maßnahmen eingerichtet werden.

Die dritte Möglichkeit wäre: Die Gemeinde trägt aus ihrem Haushalt die Kosten des Ausbaus ihrer Straßen. Eventuell müsste sie den Hebesatz der Grundsteuern A+B erhöhen. Es macht Sinn, wieder zur bestandenen Rechtssituation vor Regierungsantritt der jetzigen Regierung zurückzukehren. Die Regierung sollte es den jeweiligen Kommunen wieder überlassen, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben.